RVG Reform 2025 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2025) – Referentenentwurf vom 18.06.2024

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Gesetzgebungsverfahren: Das BMJ hat einen Referentenentwurf vom 18.06.2024 veröffentlicht (07/2024)

Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere aktuellen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

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Vier Jahre nach der letzten RVG Reform ist ein neues Gesetzgebungsverfahren für eine weitere Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG 2025) gestartet. Das BMJ hat zunächst einen Referentenentwurf für das Gesetz mit Stand vom 18.06.2024 publiziert.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 6% (bei den Wertgebühren) – in manchen Bereichen (bei den Betragsgebühren) um ca. 9%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten bislang in ihren Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download noch in der für das RVG 2021 geltenden Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen wird die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen sein. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum damaligen LawFirm Upgrade zum RVG 2021, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2025 (parallel zu RVG 2021, RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013/2021 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2025 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2025,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen (wird noch aktualisiert) zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2021 auf RVG 2025)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

zum Vergleich die Informationen zum RVG 2021:

sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Zwangsvollstreckungsformulare neu gefasst (ZVFVuaÄndV) ZVFV, GVFV, BerH Formulare 2023

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Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV und Beratungshilfe-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten (12/2022)

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Mit der „Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, etc. (ZVFVuaÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 aus 2022, ab Seite 2368 am 21.12.2022, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher sowie das Formular für die Beratungshilfe-Abrechnung neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website).

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 22.12.2022 verbindlich vorgeschrieben . Eine Übergangsregelung erlaubt die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 01.12.2023.

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Die neue Fassung des Formulars für die Beratungshilfe-Abrechnung ist bereits seit dem 01.03.2023. verpflichtend zu verwenden (ein mit LawFirm® ausgefülltes Beispiel findet sich im Download-Bereich unserer Website). Obwohl das PDF Formular zu diesem Zeitpunkt weder unter justiz.de noch unter bmj.de verfügbar war, konnten die LawFirm Nutzer® mit dem rechtzeitig vor dem Pflichttermin veröffentlichten Update schon das neue Formular verwenden.

Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2021) – am 01.01.2021 in Kraft getreten

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Gesetzgebungsverfahren: Der Bundesrat hat den Weg für die RVG Reform 2021 frei gemacht, das Gesetz wurde im BGBl. veröffentlicht und ist in Kraft getreten (01/2021)

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Acht Jahre nach der letzten RVG Reform 2013 ist ein Gesetzgebungsverfahren für eine neue Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG) gestartet. Nachdem seit dem 31.07.2020 ein Referentenentwurf für das Gesetz vorlag und die Stellungnahmefrist am 31.08.2020 abgelaufen war, wurde nun in der Kabinettssitzung vom 16.09.2020 der Regierungsentwurf beschlossen. Am 06.11.2020 stand das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates (TOP 29). Für diese Sitzung hatten Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrates eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 01.01.2023 empfohlen – in der Abstimmung hatte dieser Punkt aber keine Mehrheit gefunden. Am 27.11. wurde das Gesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet. In seiner Sitzung am 18.12.2020 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. In der Ausgabe Nr.66 Teil I des Bundesgesetzblatts vom 29.12.2020 ist das Gesetz veröffentlicht; es ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 10% – in manchen Bereichen um bis zu 20%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2021 aktualisierten Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen ist die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum LawFirm Upgrade, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2021 (parallel zu RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2021 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2021,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • Aktualisierte RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2013 auf RVG 2021)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Umsatzsteuer Anpassungen 2020 – mit der Anwaltssoftware LawFirm® ganz einfach.

16.11.2021 (aktuelles Sonder-Angebot):
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(ohne beA Web-Oberfläche)

Als Teil des 2. Konjunkturpaketes zur Bewältigung der Corona Auswirkungen ist am 01.07.2020 eine temporäre Senkung der Umsatzsteuer-Sätze in Kraft getreten.

In LawFirm sind die dazu erforderlichen Funktionen bereits vorhanden (inkl. Automatiken zur „Umversteuerung“ bereits eingenommener Vorschusszahlungen), so dass kein Update erforderlich ist. LawFirm Anwenderkanzleien werden – anstelle kostenpflichtiger Seminare – durch eine ausführliche Broschüre unterstützt.

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LawFirm® unterstützt (ohne Upgrade) die Arbeit mit den abgesenkten Umsatzsteuersätzen (Frechen, 02.07.2020)

Schon in der aktuellen Version können Benutzer der Anwaltssoftware LawFirm® sehr einfach mit den temporär gesenkten Umsatzsteuersätzen arbeiten: Zur Umstellung des Steuersatzes einer Rechnung genügt ein Klick auf den dafür schon vorgesehenen Knopf, um von dem vollen Steuersatz von 19% auf den reduzierten Steuersatz von 16% umzuschalten (natürlich kann auch die Standard-Einstellung für den Steuersatz verändert werden).

Bereits eingenommene Vorschusszahlungen, deren Steuersatz von dem für die Rechnung gewählten Steuersatz abweicht, werden automatisch umgebucht und mit dem neuen Steuersatz neu berechnet (die „Umversteuerung“ bzw. „Steuerkorrektur“ erfolgt also automatisch).

Im Rahmen der Softwarepflege wurde – ohne Zusatzkosten – schon Mitte Juni eine ausführliche Broschüre mit

  1. wichtigen Hintergrundinformationen (u.a. zur Frage in welchen Fällen welcher Steuersatz maßgeblich ist),
  2. Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Arbeit in LawFirm bei der Rechnungsstellung und Kontierung sowie mit
  3. Fundstellen zu weiterführenden Details

an die LawFirm Anwenderkanzleien verteilt, so dass die Anwender/innen bestens vorbereitet sind.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum elektronischen Rechtsverkehr mit beA und Governikus Communicator sowie zur beA Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Neue Webseite zur Premium Kanzleisoftware LawFirm® ist online: www.kanzleirechner.de

Neu gestaltet, inhaltlich neu erstellt und übersichtlich strukturiert begrüßt die neue Webseite den Besucher. Die umfassenden Nutzungsmöglichkeiten der Anwaltssoftware LawFirm® können mit Videos und vielen Hinweisen nun besonders einfach erlebt werden.

LawFirm® Internet-Relaunch mit aktuellen Inhalten und in moderner Gestaltung (Frechen, 31.10.2019)

Modernisiert und aufgeräumt werden viele nützliche Informationen – sowohl für Interessenten als auch für Benutzer der Anwaltssoftware LawFirm® – auf der neuen Webseite unter https://www.kanzleirechner.de präsentiert. Während die Unterstützung der Arbeit in allen täglichen Bereichen der Kanzleiarbeit im Menüpunkt „Lösungen“ vorgestellt wird, finden sich im Menü ‚Innovationen‘ innovative Nutzungsmöglichkeiten wie z.B. das ortsunabhängige, mobile Arbeiten und die elektronische Aufgabenverwaltung sowie deren Verknüpfungen mit den digitalen Akten.

Auch technisch ist die Webseite nun auf dem neuesten Stand. Durch die sog. „responsive“ Oberfläche passen sich die Inhalte flexibel an das Anzeigegerät an. So wird – wie schon seit Jahren mit der Kanzleisoftware LawFirm® – auch der benutzerfreundliche Zugriff mit Mobilgeräten wie Notebooks, Tablets oder Smartphones kompromisslos unterstützt.

„Die neue Webseite sollten Sie nicht verpassen“, erklärt der Geschäftsführer RA Dieter M. Nauroth. „Dort finden auch langjährige Anwender viele Hinweise und kurze Erklärungen zu LawFirm®-Funktionen, die sie bisher vielleicht noch nicht wahrgenommen oder genutzt haben. Wir wünschen eine interessante Lektüre“

Übrigens:

Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Anwaltspostfach (beA) und der Alternative „Governikus Communicator“ (vgl. https://www.kanzleirechner.de/gerichtspost/ ) wird in einer kostenlosen PDF-Broschüre mit umfassenden Hintergrund-Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen im Detail erklärt. Die Broschüre finden Sie im Download-Bereich der Webseite (im Menü „Service“).

Ein weiteres Beispiel:

Clevere Lösungen für alle täglichen Arbeitsbereiche in Anwaltskanzlei, Rechtsabteilung und Inkasso mit der Premium Kanzleisoftware LawFirm finden Sie auf der folgenden Seite:

Weiterführende Informationen:

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